Vom AGIS-Kartenausschnitt zur Parzelle
Starten Sie über die kantonale Seite Online Karten und suchen Sie die Adresse oder Parzelle. Die allgemeine Kartennutzung ist ohne Anmeldung möglich; einzelne Funktionen verlangen eine Identifikation. Im Parzellenergebnis führt der Verweis ÖREB zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Notieren Sie Gemeinde, Grundstücknummer und E-GRID, falls angezeigt. Prüfen Sie vor dem Speichern, ob das gesamte Bewertungsobjekt erfasst ist, etwa auch ein separat geführter Parkplatz.
Karte und Vorschriften gemeinsam lesen
Der Aargauer ÖREB-Kataster verbindet die räumliche Darstellung mit Rechtsvorschriften und gesetzlichen Grundlagen. Schauen Sie bei einem Grundstück deshalb nicht nur auf die Farbe der Nutzungszone. Halten Sie offene Fragen zur Erschliessung oder zu einem geplanten Umbau fest und lassen Sie die betreffende Stelle dazu Stellung nehmen. Ein Kartenausschnitt ist kein Nachweis dafür, dass ein bestimmtes Bauprojekt realisierbar ist. Trennen Sie bestehende Nutzung und Ihre zukünftigen Wünsche.
Unterlagen für das Gespräch zusammenstellen
Bei einem Haus helfen Grundrisse, Angaben zur Wohnfläche und datierte Belege zu Dach, Heizung oder Innenausbau. Für eine Wohnung ergänzen Sie die genaue Einheit, Nebenräume, Parkplatzzuordnung und vorhandene Unterlagen zu gemeinschaftlichen Arbeiten. Bei unbebautem Land sind ein aktueller Auszug und allfällige bereits eingeholte Planungsauskünfte nützlich. Schicken Sie zunächst eine Übersicht der verfügbaren Unterlagen; fehlende Dokumente lassen sich im ersten Gespräch gezielt benennen.
Amtliche Quellen zur Vorbereitung
Diese Quellen erklären Lage und Objektdaten. Sie berechnen keinen individuellen Marktwert.
Häufige Fragen
Brauche ich ein AGIS-Konto für die Bewertungsanfrage?
Nein. Sie können Suisse Homes die Adresse und die vorhandenen Objektangaben nennen. Ein Login im kantonalen Portal betrifft bestimmte dortige Funktionen und ist keine Voraussetzung für Ihre Anfrage bei uns.
Darf ich die ganze Parzellenfläche als Wohnfläche angeben?
Nein. Halten Sie Grundstücksfläche, Gebäudegrundfläche und die in Ihren Plänen ausgewiesene Wohnfläche getrennt. Bei einer Wohnung beschreiben Sie Ihre Einheit. Wenn eine Flächenangabe unklar ist, nennen Sie ihre Quelle, statt sie ungeprüft zu übernehmen.
Was kostet eine Bewertung und wie wird die Besichtigung organisiert?
Ihre Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet Sie nicht zum Verkauf. Im ersten Gespräch klären wir den Zweck, den Leistungsumfang, allfällige Kosten und die Organisation einer Besichtigung. Bitte nennen Sie einen gewünschten Termin oder einen besonderen Verwendungszweck, bevor Sie einen Auftrag erteilen.