Suisse Homes

Persönliche Immobilienbewertung

Immobilienbewertung im Kanton Genf

Bei einer Immobilie im Kanton Genf sollten Grundstück, Gebäude und einzelne Wohnung im Dossier getrennt erkennbar sein. Das ist besonders hilfreich, wenn mehrere Eingänge, Einstellplätze oder gemeinschaftliche Anlagen vorhanden sind. Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage, was zum Bewertungsobjekt gehört und welche Flächen oder Nutzungsrechte separat dokumentiert werden.

Bewertung anfragen

SITG gezielt statt mit allen Ebenen öffnen

Öffnen Sie die interaktive SITG-Karte und lokalisieren Sie die Adresse. Wählen Sie anschliessend die passenden Kataster- und Planungsthemen und lesen Sie deren Legenden. Die Ebenen lassen sich auswählen und in ihrer Reihenfolge anpassen. Notieren Sie die verwendeten Daten und speichern Sie den Ausschnitt. So kann eine Rückfrage auf die konkrete Darstellung Bezug nehmen, ohne dass überlagerte Farben ungeprüft als ein einzelner Sachverhalt gelten.

Grundstück und Gebäude auseinanderhalten

Die SITG-Dokumentation unterscheidet die Grundstückskennung EGRID und die Gebäudekennung EGID. Notieren Sie vorhandene Kennungen neben der Adresse, statt Hausnummer und Parzellennummer gleichzusetzen. Für eine Wohnung ergänzen Sie den Plan Ihrer Einheit, Geschoss, Wertquote und Angaben zu Keller oder Parkplatz. Bei einem Haus vergleichen Sie die vorliegenden Geschosspläne mit der aktuellen Nutzung. Eine Grundstückskarte beschreibt die einzelne Wohnung nicht vollständig.

Gemeinschaftliche und private Kosten vorbereiten

Bei Stockwerkeigentum sind letzte Jahresabrechnung, Budget, Versammlungsprotokolle und beschlossene Sanierungen hilfreich. Trennen Sie private Renovationen von Arbeiten an Fassade, Dach oder gemeinsamer Heizung. Bei einem Grundstück sammeln Sie die Planungsunterlagen, Angaben zur Erschliessung und offene Fragen an die Gemeinde. Halten Sie bei vermieteten Räumen den Mietvertrag und die tatsächliche Nutzung bereit. So bleibt erkennbar, welche Annahmen noch geprüft werden müssen.

Ihre Anfrage bei Suisse Homes

Ihre Anfrage wird über unseren zentralen Kontakt in Steinhausen betreut. Im ersten Gespräch klären wir Bewertungszweck, vorhandene Unterlagen, Leistungsumfang und Bedingungen sowie die Organisation einer Besichtigung. Nennen Sie auch Ihren gewünschten Zeitrahmen. Falls Sie ein Gutachten für eine Bank, Behörde oder ein Verfahren benötigen, besprechen wir zunächst die dafür verlangten Anforderungen.

Amtliche Quellen zur Vorbereitung

Diese Quellen erklären Lage und Objektdaten. Sie berechnen keinen individuellen Marktwert.

Häufige Fragen

Reicht die Parzellenfläche für eine Wohnung?

Nein. Ergänzen Sie die Unterlagen der konkreten Einheit und weisen Sie Wohnfläche, Aussenflächen sowie Keller und Parkplatz getrennt aus. Die Fläche des gesamten Grundstücks ist keine Angabe zur Wohnfläche Ihres Stockwerkeigentums.

Welche Kennung ist im SITG hilfreich?

Falls vorhanden, geben Sie EGRID für das Grundstück und EGID für das Gebäude an. Übernehmen Sie die Nummern aus Ihren Unterlagen. Für die erste Anfrage helfen auch eine genaue Adresse und eine klare Beschreibung der betroffenen Einheit.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Anfrage ist unverbindlich. Leistungsumfang und allfällige Kosten werden im ersten Gespräch erläutert, bevor Sie sich entscheiden. Durch die Anfrage entsteht keine Verpflichtung zum Verkauf. Nennen Sie besondere Anforderungen an den Bericht gleich zu Beginn.